Kirchenbeitragsstelle Mödling

Kathrin Umrath

Kirchenbeitragsreferentin

Roman Oberleitner

Kirchenbeitragsbeauftragter

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Freitag  10:00 - 12:00

Donnerstag            17:00 - 18:00

Weitere Informationen zum Kirchenbeitrag

der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich:

gerecht.at

Brief zur Kirchenbeitragsvorschreibung

von Pfarrer Markus Lintner:

Brief 2024

Formular SEPA-Lastschrift

für das Jahr 2025

SEPA-Lastschrift

Häufige Fragen

zum Kirchenbeitrag

FAQ

Informationen zum Kirchenbeitrag

Wer zahlt Kirchenbeitrag?
Beitragspflichtig ist jeder Evangelische ab dem 19. Lebensjahr, es sei denn der Beitragspflichtige befindet sich in Ausbildung (Studium, Schulausbildung, Lehre, Zivildienst bzw. Präsenzdienst).

Wichtig: Die Kirchenbeitragsstelle kann dies nur berücksichtigen, wenn sie darüber informiert wird und eine entsprechende Bestätigung erhält.

 

Wie hoch ist der Kirchenbeitrag?

Jede Gemeinschaft braucht eine Finanzierungsform. Die Kirchenbeitragsordnung ist aus mancherlei Sicht nicht ideal, sie ist jedoch gerecht und fair, da sie von den Einkommensverhältnissen der beitragspflichtigen Mitglieder ausgeht und damit versucht, sozial angemessen vorzugehen. Die Evangelische Kirche ist auf die Unterstützung der einzelnen Gemeindeglieder angewiesen.Der Kirchenbeitrag beträgt laut Kirchenbeitragsgesetz 1% des steuerpflichtigen Jahresbruttolohns.

 

Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?
Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag
• die Gehälter der Pfarrer/innen
• Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter/innen
• Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z. B. die Evangelische Akademien
• Öffentlichkeitsarbeit
• Frauen- und Jugendarbeit
• Ökumene
• Weltmission - Entwicklungszusammenarbeit
• Hochschulseelsorge
• das Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau und
• unterstützt Initiativen von Gemeinden und Diözesen

 

Ihre Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag das Gemeindeleben und erhält die Gebäude. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, wird auch ein Zuschlag zum Kirchenbeitrag erhoben, der sich Gemeindeumlage nennt.

Sollten wir Sie zu hoch eingeschätzt haben, dürfen wir nur auf Basis eines Nachweises (Lohnzettel, Studienbestätigung, Arbeitslosennachweis,…) den Kirchenbeitrag herabsetzen.

Gerne können Sie sich auf der Webseite www.gerecht.at  völlig anonym und unverbindlich einen Überblick darüber verschaffen, ob ihr Beitrag korrekt geschätzt wurde. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass im Endbetrag die Gemeindeumlage fehlt, da diese in jeder Gemeinde anders ist. Daher empfehlen wir die dort errechnete Bemessungsgrundlage mit der auf Ihrem Kirchenbeitragsbescheid zu vergleichen.

Kleinere Abweichungen können auch durch steuerbegünstigte Zulagen entstehen. Diese sind, falls diese lohnsteuerbefreit sind, auch bei der Berechnung des Kirchenbeitrags wegzurechnen. Letztere Info wäre für uns besonders wichtig, wenn Sie uns einen Nachweis übergeben, damit auch wir lohnsteuerbegünstigte Zulagen wegrechnen können.

In der Zeit nach der Vorschreibung ist erfahrungsgemäß das Telefon öfters besetzt, bzw. dauert es etwas länger, bis Sie eine Antwort von mir bekommen, da ich mir für jedes Anliegen Zeit nehme. Daher bitte ich schon vorab um Ihre Geduld. Sollten Sie auf dem Anrufbeantworter landen sprechen Sie mir einfach Ihren Namen und Ihre Nummer auf das Band, ich melde mich verlässlich zurück!

Ich freue mich schon auf Sie!

Sie haben noch Fragen? Ich bin gerne für Sie da! Vielleicht finden Sie aber die Antworten auch bei den häufigen Fragen.

Sollte es mit einer Antwort einmal länger als 5 Tage dauern, fragen Sie gerne nach, dann ist vielleicht etwas schief gegangen oder ich bin gerade im Urlaub.

Ich freue mich schon auf Sie!

Kathrin Umrath